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   BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 81.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3851
BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 81.91 (https://dejure.org/1991,3851)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1991 - 3 B 81.91 (https://dejure.org/1991,3851)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1991 - 3 B 81.91 (https://dejure.org/1991,3851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Vereinbarkeit einer Richtlinie des Bundesministers für Wirtschaft mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Anforderungen an die Gewährung von Ansparzuschüssen zur Förderung der Gründung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 1992, 92
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 74/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuerungsgesetzes

    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann ( BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 68/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

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  • FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 67/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

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  • FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 70/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann ( BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 77/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuerungsgesetzes

    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann ( BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 54/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

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  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 52/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

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  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 40/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 66/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 64/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 65/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 50/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 55/01

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

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